Der FSCS
Der Financial Services Compensation Scheme
CMC Markets gehört zwar in Deutschland keiner Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern oder Anlegern an, so dass Ihre Einlagen bei CMC Markets und andere rückzahlbare Gelder durch keine deutsche Einrichtung gesichert sind. CMC Markets gehört aber einer funktional entsprechenden Sicherungseinrichtung (dem Financial Services Compensation Scheme - FSCS) im Vereinigten Königreich an.
Der FSCS wurde am 1. Dezember 2001 gegründet, als das Financial Services and Markets 2000 Gesetz in Kraft trat. Das Schutzprogramm dient als Auffangnetz für zugelassene Unternehmen (d. h. Finanzdienstleister wie zum Beispiel CMC Markets, die der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA) unterliegen).
Der FSCS steht bereit, wenn nicht zugelassene Firmen in Zahlungsverzug geraten oder nicht imstande sind, Forderungen der Kunden zu begleichen oder eine Zahlungsfähigkeit unwahrscheinlich erscheint. Die maximalen Forderungen gegenüber Unternehmen im Zahlungsverzug sind 50.000 GBP pro Person und Firma.
Die Nutzung des FSCS ist kostenlos. Jedoch müssen Sie, um Ansprüche auf Entschädigung zu haben, berechtigt sein im Sinne der FSCS Bestimmungen. Prinzipiell schützt der FSCS private Individuen wie auch kleinere Unternehmen.
Weitere Informationen bezüglich des FSCS entnehmen Sie bitte der FSCS Webseite (www.fscs.org.uk) oder erhalten diese telefonisch bei der FSCS-Beratungshotline unter der Nummer 0044 20 7892 7300.
